Aktuelles

Diese Seite wird gerade überarbeitet!
Die älteren Beiträge lesen sie unten!

 

Magdeburg - 10.10.2005

LACDJ legt Reformkonzept für Sachsen-Anhalts Justiz vor:

 

Holger Stahlknecht:
„Kürzere Verfahren dank straffer Organisation“

 

„Die Justiz in Sachsen-Anhalt muss zügiger als bisher zu einer – mindestens ersten – Entscheidung gelangen. Dazu müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Entscheidungsfreudigkeit der Gerichte stärken.“ So lautet das Fazit parteiunabhängiger Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte des Landesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (LACDJ), die sich unter der Koordinierung des Leitenden Oberstaatsanwalts Folker Bittmann (Dessau) mit der Neuordnung der Justiz-Landschaft in Sachsen-Anhalt beschäftigt haben. Im dabei entstandenen Konzept „Rechtssicherheit durch zukunftsfähige Justiz“ sind die Problemfelder der derzeitigen Justiz ebenso herausgearbeitet wie generelle Leitlinien und Handlungsanforderungen an den Gesetzgeber. Der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Winfried Schubert, Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad (Naumburg) sowie Staatsanwalt a. D. Holger Stahlknecht, Vorsitzender des LACDJ und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, haben das Konzept heute in Magdeburg vorgestellt.

 

Vier Arbeitsgruppen haben sich der Themen „Personal und Organisation“, „Zivil- und Arbeitsrecht“, „Verwaltungsrecht“ sowie „Strafrecht“ angenommen. „Ziel war es, bestimmte Problemfelder der jeweiligen Sachgebiete herauszuarbeiten, generelle Leitlinien zu entwickeln und daraus bestimmte Anforderungen an das Handeln des Gesetzgebers, des Justizministeriums, aber auch an Behördenspitzen abzuleiten. Zum Teil ist es sogar gelungen, konkrete und bisweilen sehr detaillierte Vorschläge zu entwickeln“, erklärt Holger Stahlknecht. Gleichwohl könne es sich bei den angestellten Überlegungen nur um Anregungen handeln, die der weiteren Diskussion und Vertiefung bedürfen. „Den Vorschlägen wohnt also auch der Appell zur Diskussion inne.“

 

„Die Justiz muss auch in Zukunft ihre Aufgaben weiterhin zügig und mit hohem Qualitätsstandard unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit erfüllen können. Die Justiz muss qualitativ hochwertig, zügig und schnell arbeiten und die Verfahren bürgerfreundlich erledigen. Eine derart gut funktionierende Justiz ist ein großer Standortvorteil im europäischen und internationalen Wettbewerb“, sagte Holger Stahlknecht. Bei den ordentlichen Gerichten leuchte dies ohne weiteres ein: Wenn auf ein zivilgerichtliches Urteil ein Jahr und länger gewartet werden müsse und der Gerichtsvollzieher danach noch viele Monate benötigt, um einen Vollstreckungsauftrag auszuführen, dann erschwere dies erfolgreiches Wirtschaften. In einer Zeit, in der weltumspannende Geschäfte zum Teil sekundenschnell über elektronische Medien abgewickelt werden, dürften die Gerichte nicht mehr dem Postkutschenzeitalter angehören. Gleiches gelte für die überlange Verfahrensdauer bei Verwaltungsgerichten: Investoren, die vor der Aussicht stehen, jahrelang um eine Genehmigung streiten zu müssen oder in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges erst einmal mit hohen Geldleistungen trotz laufenden Prozesses in Vorlage treten zu müssen, würden in ihren Bemühungen auf lange Zeit gebremst. Es sei ein Verlust von Rechtskultur, wenn die Umstände die Beteiligten zu einer „einvernehmlichen Lösung“ zwingen, welche ihnen zwar wenig günstig erscheint, aber immer noch günstiger als die Aussicht jahrelangen Prozessierens.

 

„Bei der Ausgestaltung der Verfahrensordnungen muss die Eigenverantwortlichkeit der nichtrichterlichen Beteiligten gestärkt werden. Der Ausbau der prozessualen Fürsorgepflichten der Gerichte in den letzten Jahrzehnten hat den richterlichen Aufwand vermehrt und auf diese Weise zur Verlängerung der Verfahrensdauer beigetragen. Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit setzt jedoch die Schaffung überschaubareren materiellen Rechts voraus. Nur wenn das gelingt, kann die prozessuale Fürsorgepflicht auf ein angemessenes Maß gesenkt werden, weil andernfalls die Beteiligten nicht vor Überraschungsurteilen geschützt wären - einem Verfassungsgebot“, so Holger Stahlknecht.

 

Reformpapier -

"Rechtssicherheit durch zukunfstfähige Justiz" in der Volltextfassung als Worddokument  zum Download - 279 KB
(Klicken Sie auf das Diskettensymbol)
 

 

Vorstellung des Entwurfs des zusammenfassenden Konzepts "Justizreform"

Arbeitsgruppen stellten Konzept Justizreform vor

31.08.2005 - Im gemütlichen Cafe "Le Chochon" in Magdeburg tagte wieder einmal der LACDJ des Landes Sachsen-Anhalt. Gegenstand der Zusammenkunft war die Vorstellung des Entwurfs des zusammenfassenden Konzepts der vier Arbeitsgruppen "Rechtsreform" welches unter dem Titel "Rechtssicherheit durch zukunftsfähige Justiz" steht. Der Aufgabe der Erarbeitung eines innovativen und zukunftsweisenden Konzeptes zur Reform der Justiz in Deutschland hatten sich in den vergangenen Monaten auf Initiative des LACDJ Sachsen-Anhalt partei unabhängige Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gestellt. Die Beteiligten haben dabei besonderen Wert darauf gelegt, ihre Vorschläge unabhängig von etwaigen Widersprüchen zu Beschlüssen der Parteigremien formulieren zu dürfen. Diesem Begehren ist der LACDJ Sachsen-Anhalt ohne jegliche Einschränkung nachgekommen.

Herausgekommen ist ein Papier, welches umfassende Vorschläge zur Reformierung der Justiz mit seinen Rechtsgebieten unterbreitet und reichlich Diskussionsgrundlage für die Entscheidungsträger in Politik, Justiz und Verwaltung bieten dürfte. Herr Oberstaatsanwalt Volker Bittmann, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht gab zur Erarbeitung des Papiers und seinem Inhalt umfassende Erläuterungen. In einer anschließenden Diskussion wurden von einzelnen Rednern Ergänzungs- und Änderungsvorschläge unterbreitet, welche allerdings an der Substanz des Entwurfs keine Änderung verlangen.

Die Anwesenden kamen darin überein, dass das Papier nach Überarbeitung und Ausfertigung der Letztfassung veröffentlicht und somit einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden soll.

Holger Stahlknecht und Hubert Böning würdigten stellvertretend für den LACDJ die solide und konstruktive Arbeit der vier Arbeitsgruppen. Sie verlauteten, dass sich das vorliegende Ergebnis sehen lassen könne.   

 
ältere Veranstaltungsberichte:

"Die zukünftige Rolle der Region in Europa - Klagerecht für gesetzgebende Gebietskörperschaften?"

Die Zukunft der Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt  

Neue Aufgaben für die Kommunen - Segen oder Fluch?
Zur Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt

Braucht Deutschland ein Korruptionsregister?