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Braucht
Deutschland ein Korruptionsregister? Eine alarmierende Zunahme an Korruptionsfällen in Deutschland erfordert eine Überprüfung und Anpassung der Möglichkeiten zur Korruptionsbekämpfung. Als eine präventive Form wird die Ausweisung von Unternehmen in einem Korruptionsregister, die wegen Unzuverlässigkeiten von der Auftragsvergabe öffentlicher Auftraggeber ausgeschlossen wurden, derzeit kontrovers diskutiert. Den Veranstaltern war es gelungen, für diese Veranstaltung Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis, den Inhaber des Lehrstuhls Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin zu gewinnen. Prof. Dr. Dr. Battis hatte als Sachverständiger zu dem im Juni 2002 in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf für ein "Gesetz zur Errichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen" kritisch Stellung genommen, der dann auch im Bundesrat scheiterte. Nach der Begrüßung der fast fünfzig Teilnehmer durch Norbert Beckmann-Dierkes, dem Leiter des Bildungszentrums der Konrad-Adenauer-Stiftung Schloss Wendgräben, führte der Vorsitzende des LACDJ Holger Stahlknecht MdL zunächst in die Thematik ein und leitete dann mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Registers und nach den Erfolgsaussichten zur Zurückdrängung von Wirtschaftsdelikten zu dem Referat von Prof. Dr. Dr. Battis über. Der Referent machte in seinem spannenden, ja teilweise temperamentvollen Vortrag deutlich, dass der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf rechtstaatlichen Standards nicht genügte. Die Problematik ließe sich nun einmal nicht auf den Grundsatz reduzieren, dass der Staat mit unzuverlässigen Unternehmen eben keine Verträge schließen dürfe. Vielmehr müsse durch ein solches Gesetz die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensschritte mit der durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Möglichkeit für die betroffenen Unternehmen, dies gerichtlich überprüfen zu lassen, sichergestellt werden. Ein solches Gesetz müsse zudem dem Bestimmtheitsgebot genügen und mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sein. Auch müsse ein solches Gesetz mit den europarechtlichen Vorgaben in Einklang stehen. In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmern, die von Rechtsanwältin Martina Kiesgen-Millgramm moderiert wurde, wurden die von dem Referenten angesprochenen Aspekte vor dem Hintergrund der konkreten Erfahrungen der Teilnehmer aus den unterschiedlichsten juristischen Berufsfeldern ergänzt und weiter vertieft. Mit dem Ausblick des Vorsitzenden der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V., Minister a.D. Walter Remmers, schloss der offizielle Teil der Veranstaltung, an den sich ein kleiner Imbiss anschloss, bei dem noch angeregt weiter diskutiert wurde. © 2003 LACDJ Sachsen-Anhalt |