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Die
Zukunft der Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt
Prof. Dr. Kluth, der mit dem Referat
"Reform der Verwaltungsgemeinschaften aus der Perspektive der
Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung" den Anfang
machte, stellte die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den
Mittelpunkt seiner Betrachtungen, die bisweilen in einem gewissen
Gegensatz zur bürgerschaftlichen Selbstverwaltung stehe. Bei der
anstehenden Mediatisierung der Aufgabenerfüllung stelle sich zum einen
die Frage, in welchem Umfang sie erforderlich sei oder ob es gar
Alternativen gebe. Wie schon bei der vorangegangenen Veranstaltung am
24.4.2003 in Halle maß Prof. Dr. Kluth dem Ehrenamt eine herausragende
Stellung innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung bei. Das Institut des
Ehrenamtes müsse bei jedem Veränderungsprozess im Auge behalten werden
und es müsse – entsprechender seiner historischen Bedeutung – ihm
(wieder) eine zentrale Rolle in den kommunalen Vertretungskörperschaften
zukommen. Als Alternative biete sich die Verbandsgemeinde an, so Prof.
Dr. Kluth abschließend. Dem folgte das mit großem Interesse
erwartete Referat von Staatsminister Robra mit dem Titel
"Strategische Aspekte einer Verwaltungsreform in
Sachsen-Anhalt". In Anlehnung an sein persönliches Horoskop,
wonach er sich nicht "zu viel vornehmen solle", bemühte sich
Staatsminister Robra bereits zu Beginn seines Referats deutlich zu
machen, dass die in Rede stehende Verwaltungsreform sich nur in kleinen
Schritten wird verwirklichen lassen. Die Erwartungen hieran sollten
deshalb nicht zu groß sein. Demgegenüber machte Staatsminister Robra
aber auch klar, dass sich die der Landesregierung stellenden Aufgaben
gerade in Sachsen-Anhalt besonders umfangreich sind. Er wies darauf hin,
dass die Unzufriedenheit der Bürger mit ihrer Verwaltung in
Sachsen-Anhalt besonders groß ist. Unzweifelhaft sei daher – so
schwierig sich das im Einzelnen auch darstelle – eine Deregulierung
erforderlich, die zu "schlanken" Verwaltungen führen muss. So
soll etwa das künftige Landesverwaltungsamt nicht mit vermeidbaren
Aufgaben belastet werden und Sonderverwaltungen sollen soweit wie möglich
reduziert werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung sei die von der
Landesregierung mitbegründete "Initiative Mitteldeutschland"
dar, die eine Kooperation der Länder Sachsen, Thüringen und
Sachsen-Anhalt zur Vereinigung von Landesbehörden darstelle. Auf jeden
Fall stehe fest, so Staatsminister Robra weiter, dass Sachsen-Anhalt
sich derzeit zu teuer verwalte; die Landesregierung verfolge daher den
Grundsatz: "Erst rechnen, dann handeln". Deshalb sei
Voraussetzung jeder Mediatisierung von Aufgaben, dass mit ihnen auch
gleichzeitig das kostenintensive Personal übergehe. Am Ende seiner Ausführungen
bekannte Staatsminister Robra sich zu den Verwaltungsgemeinschaften und
sprach sich gegen einen Modellwechsel aus. Den Schlusspunkt setzte der Beitrag
"Der Zusammenhang von Verwaltungs- und Funktionalreform aus Sicht
der Praxis" von Regierungspräsident Leimbach. Aus seiner Sicht
befinde sich die gesamte Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf dem
(notwendigen) Weg zu einer leistungsstarken und bürgerfreundlichen
Verwaltung. Dabei betonte Regierungspräsident Leimbach mehrfach, dass
eine "bürgernahe" Verwaltung keine räumlich Nähe der
Verwaltung zum Bürger voraussetze; hierfür sei viel mehr als dies
erforderlich. Damit aber verband Regierungspräsident Leimbach seine
Einschätzung, dass "größere Einheiten tendenziell besser
geeignet sind", die genannten Ziele einer Verwaltungsreform zu
verwirklichen. Wie schon bei der vorangehenden Veranstaltung in Halle
bekannte er sich auch diesmal zu dem aus der katholischen Soziallehre
stammenden "Subsidiaritätsprinzip"; es gelte daher der
Vorrang der kleineren – der durchaus mehr Vertrauen entgegen gebracht
werden könne - vor der jeweils größeren Einheit. Auch für
Regierungspräsident Leimbach stellen Verwaltungsgemeinschaften kein
Auslaufmodell dar. Allerdings korrespondiere kommunale Selbstverwaltung
stets mit kommunaler Selbstverantwortung. An die genannten Referate schloss
sich eine lebhafte Diskussion an, die – mit den anschließenden
Schlussworten – bis 21.00 Uhr dauerte. Anschließend hatten die
Teilnehmer dieser Veranstaltung ausreichend Gelegenheit, die noch offen
gebliebenen Fragen in einem angenehmen Ambiente zu klären. Robert Glinski, Verwaltungsgericht
Halle Fotos: Jens Vogler © 2003 LACDJ Sachsen-Anhalt |