Rechtsicherheit durch zukunftsfähige Justiz

Auszug aus dem gleichnamigen Entwurf eines zusammenfassenden Konzepts der auf Initiative des LACDJ gebildeten vier Arbeitsgruppen "Rechtsreform":

September 2005

"Die Justiz ist nicht so, wie sie sein soll. Darüber herrscht nahezu Einhelligkeit. Dem Finanzminister ist sie zu teuer, den Justizministern zu schwerfällig, den Rechtsunterworfenen zu langsam, dem Bürger häufig nicht schneidig genug und die Juristen leiden an der Vielzahl der Verfahren und der Komplexität der Rechtsmaterie. So unterschiedlich motiviert die Kritik an der Justiz ist, so verschieden sind auch die Wünsche an eine zukünftige Justiz.

Obwohl ,,Reform“ angesichts der allgemeinen Veränderungen im letzten Jahrzehnt beinahe zu einem Schimpfwort geworden ist, ist die Reform der Justiz modern und ganz aktuell. Das liegt allerdings nicht allein an der eingangs aufgeführten Unzufriedenheit mit der Justiz, sondern zu einem erheblichen Teil auch daran, dass die Sparkommissare eben wegen der genannten Unzufriedenheit auf offene Ohren für Veränderungsvorschläge stoßen. Justizreformen unter dem bloßen Diktat der Notwendigkeit der Einsparung können allerdings weder auf die Zustimmung der Betroffenen hoffen, noch versprechen sie eine Verbesserung der jetzigen Situation der Justiz.  

Wenn es also einerseits nicht weitergehen soll wie bisher, andererseits aber eine ,,Justiz-Light“ vermieden werden muss, dann liegt es nahe, dass diejenigen, die täglich mit Justiz zu tun haben, sich Gedanken über die zukünftige Gestaltung der Justiz machen. Im Vordergrund muss dabei die Gewährleistung rechtstaatlicher Essentialia stehen. Nicht alles, was heutzutage in den Prozessordnungen steht, was uns gewohnt und lieb geworden ist, gehört auch zur Grundausstattung eines Rechtstaates. Auf der anderen Seite darf das Gebot sparsamen Mitteleinsatzes nicht zu einer rechtstaatswidrigen Gestaltung der Justiz führen. Unter Wahrung der notwendigen Erfordernisse des Rechtstaatsprinzips sind die Anforderungen an eine effiziente Justiz unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der an einem Verfahren Beteiligten, aller Rechtsunterworfenen und der Allgemeinheit herauszuarbeiten.  

Dieser Aufgabe haben sich auf Initiative des LACDJ Sachsen-Anhalt partei unabhängige Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gestellt. Die Beteiligten haben dabei besonderen Wert darauf gelegt, ihre Vorschläge unabhängig von etwaigen Widersprüchen zu Beschlüssen der Parteigremien formulieren zu dürfen. Diesem Begehren ist der LACDJ Sachsen-Anhalt ohne jegliche Einschränkung nachgekommen."  

Reformpapier -

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