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Rechtsicherheit durch zukunftsfähige Justiz Auszug aus dem gleichnamigen Entwurf eines zusammenfassenden Konzepts der auf Initiative des LACDJ gebildeten vier Arbeitsgruppen "Rechtsreform": September 2005 "Die Justiz ist nicht so, wie sie sein soll. Darüber herrscht nahezu Einhelligkeit. Dem Finanzminister ist sie zu teuer, den Justizministern zu schwerfällig, den Rechtsunterworfenen zu langsam, dem Bürger häufig nicht schneidig genug und die Juristen leiden an der Vielzahl der Verfahren und der Komplexität der Rechtsmaterie. So unterschiedlich motiviert die Kritik an der Justiz ist, so verschieden sind auch die Wünsche an eine zukünftige Justiz. Obwohl
,,Reform“ angesichts der allgemeinen Veränderungen im letzten
Jahrzehnt beinahe zu einem Schimpfwort geworden ist, ist die Reform der
Justiz modern und ganz aktuell. Das liegt allerdings nicht allein an der
eingangs aufgeführten Unzufriedenheit mit der Justiz, sondern zu einem
erheblichen Teil auch daran, dass die Sparkommissare eben wegen der
genannten Unzufriedenheit auf offene Ohren für Veränderungsvorschläge
stoßen. Justizreformen unter dem bloßen Diktat der Notwendigkeit der
Einsparung können allerdings weder auf die Zustimmung der Betroffenen
hoffen, noch versprechen sie eine Verbesserung der jetzigen Situation
der Justiz. Wenn
es also einerseits nicht weitergehen soll wie bisher, andererseits
aber eine ,,Justiz-Light“ vermieden werden muss, dann liegt es
nahe, dass diejenigen, die täglich mit Justiz zu tun haben, sich
Gedanken über die zukünftige Gestaltung der Justiz machen. Im
Vordergrund muss dabei die Gewährleistung rechtstaatlicher
Essentialia stehen. Nicht alles, was heutzutage in den
Prozessordnungen steht, was uns gewohnt und lieb geworden ist, gehört
auch zur Grundausstattung eines Rechtstaates. Auf der anderen Seite darf
das Gebot sparsamen Mitteleinsatzes nicht zu einer rechtstaatswidrigen
Gestaltung der Justiz führen. Unter Wahrung der notwendigen
Erfordernisse des Rechtstaatsprinzips sind die Anforderungen an eine
effiziente Justiz unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der an
einem Verfahren Beteiligten, aller Rechtsunterworfenen und der
Allgemeinheit herauszuarbeiten. Dieser
Aufgabe haben sich auf Initiative des LACDJ Sachsen-Anhalt partei
unabhängige Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gestellt.
Die Beteiligten haben dabei besonderen Wert darauf gelegt, ihre Vorschläge
unabhängig von etwaigen Widersprüchen zu Beschlüssen der
Parteigremien formulieren zu dürfen. Diesem Begehren ist der LACDJ
Sachsen-Anhalt ohne jegliche Einschränkung nachgekommen." Reformpapier -
"Rechtssicherheit durch zukunfstfähige Justiz"
in der Volltextfassung als Worddokument zum Download - 279 KB
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